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Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Die SinusCare Intensivpflege GmbH hat gemäß dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine interne Meldestelle eingerichtet. Dieses System dient dazu, auf vertraulichem Wege Hinweise zu möglichen Rechtsverstößen, Missständen oder Verstößen gegen interne Regeln zu melden.

Das Hinweisgebersystem steht sowohl unseren Mitarbeitenden als auch externen Personen – wie z. B. Bewerberinnen, Angehörigen oder Geschäftspartnerinnen – offen.

So können Sie einen Hinweis geben
Hinweise können schriftlich und auf Wunsch anonym erfolgen. Bitte senden Sie Ihr Anliegen per Post an:

SinusCare Intensivpflege GmbH
Hinweisgebersystem
Pfälzerstraße 81
46145 Oberhausen

Bitte formulieren Sie Ihren Hinweis so konkret wie möglich, damit eine sachgerechte Prüfung erfolgen kann. Der Hinweis wird intern vertraulich behandelt. Die Identität der hinweisgebenden Person wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geschützt.

Vertraulichkeit und Datenschutz
Alle eingehenden Hinweise werden vertraulich geprüft. Die Datenverarbeitung erfolgt im Einklang mit der DSGVO und dem Hinweisgeberschutzgesetz. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.